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HLHS - Hypoplastisches Linksherzsyndrom Informationen und Austausch zum Thema: Hypoplastisches Linksherzsyndrom
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Riemenschnitter

Anmeldungsdatum: 12.09.2007 Beiträge: 538 Wohnort: Nähe Kaiserslautern
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Verfasst am: 21.03.2015, 13:22 Titel: Betreuungsgeld und sonstige Fragen |
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Hallo,
1.)kann mir jemand von Euch sagen, ob ich das Betreuungsgeld für eine von mir angestellte Aushilfe ausgegeben werden kann? Oder MUSS ich einen Pflegedienst beauftragen? Denn da bekämen wir nicht wirklich genug Stunden zusammen, um eine Entlastung zu haben....
2.)Sean hat bald keine Pflegestufe mehr, wir kriegen nurnoch 4,66 std pro Woche zusammen an Pflegefür ihn. Bei Nico haben wir 10 Std. Betreuungsbedarf. Wird die Zeit trotzdem für evtl Rentenansprüche zusammengerechnet, obwohl Sean keine Pflegestufe mehr hat?
3.)Eine eingeschränkte Alltagskompetenz liegt lt. Gutachten bei Sean nicht vor. Allerdings ist er an dem Tag der Begutachtung bei die Oma abgehauen - im Schlafanzug! Reicht das für das "kleine" Betreuungsgeld wegen A) Weglauftendenz und B) in unadäquater Kleidung (-> Gefahr der Unterkühlung...)? Ausserdem haben wir ja durch das ASS quasi einen erhöten Bedarf für Beaufsichtigung wegen Blutungsneigung, oder zählt da nur Marcumar etc?
Nico hat die Pflegestufe 1 mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz mit 204 Euro Betreuungsgeld.
Bei Nico kann ich erst Verhinderungspflege, für die ich ja jemanden einstellen kann, ab Juni beantragen, weil er erst ab Dezember als pflegebedürftig gilt...
Allerdings ist mir das mit Arbeit, Haushalt und Therapien für beide Jungs zuviel und ich MUSS unsere ganze Familie (mich, Oma und Papa) entlasten! Deswegen will ich nicht warten bis Juni, um mir jemanden zu holen, der auf die Kids aufpasst und im Haushalt etwas mit anpackt. Zumal Nico und Mia anfangen zu pubertieren und mitunter heftigst rumzicken und wir derzeit alle ein wenig auf dem Zahnfleisch rumkrabbeln.
Es wäre nett, wenn mir jemand bald antworten könnte, denn dann würde ich spätestens Morgen ein Stellengesuch ins Internet stellen.
LG
Melanie _________________ Nico Michael * 22.04.2003, Herzgesund;
Mia Vanessa * 19.02.2005, Herzgesund
Sean Connor * 19.07.2007,HLHS |
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Dari

Anmeldungsdatum: 05.03.2008 Beiträge: 1856
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Verfasst am: 21.03.2015, 14:32 Titel: |
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hallo Melanie,
zusätzliche Betreuungsleistungen müssen über einen Dienst abgerechnet werden oder die betreuende Kraft ist im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig. Um darüber Gelder zu beziehen, MUSS sie einen Pflegekurs absolviert haben. Jemand der eine Ausbildung in dem Bereich hat wird auch anerkannt und kann abgerechnet werden. Zeugnisse über die Ausbildung müssen nachgewiesen werden.
Hilfe kannst Du evtl. über das Jugendamt über eine Familienunterstützende Hilfe bekommen.
Wenn Du mit der Pflegebegutachtung nicht einverstanden bist, solltest Du schnell einen Widerspruch einlegen. Die Einnahme von Ass ist bestimmt kein ausreichender Grund. _________________
www.hypoplastische-herzen-deutschland.de / https://www.facebook.com/hypoplastischeherzendeutschland |
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maksiu73

Anmeldungsdatum: 17.08.2009 Beiträge: 236 Wohnort: Wetzlar
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Verfasst am: 24.03.2015, 12:52 Titel: |
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Also ich weiss nicht, ob du mit Betreuungsgeld Verhinderungspflege meinst? Verhinderungspflege muss keine qualifizierte Person durchführen. Wir haben damals über Verhinderungsgeld ein "Kindermädchen" beschäftigt. Es kostet deutlich weniger, als wenn man über z.B. Caritas jemanden nimmt.
Das ein 8 Jahre altes Kind einmal abgehauen ist, ist noch kein Grund für eingeschränkte Alltagskompetenz. Kinder in dem Alter haben ab und zu komische Ideen. Alex hat bis jetzt auch eingeschränkte Alltagskompetenz. So weit ich verstanden habe, ist das bei ihr mit diversen Sachen verbunden, die durch die Krankheit entstehen. Z.B. sie muss lebensnotwendige Medis nehmen und das muss beaufsichtigt werden, sie muss oft zu ärztlichen Kontrollen, was sie auch nicht allein machen kann, es muss mehr auf die Hygiene geachtet werden (infektionsrisiko) und das kann sie selbst noch nicht richtig abschätzen usw. _________________ Dorota, Mama von Alexandra HTX 27.02.03 und Patricia |
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Riemenschnitter

Anmeldungsdatum: 12.09.2007 Beiträge: 538 Wohnort: Nähe Kaiserslautern
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Verfasst am: 01.04.2015, 11:55 Titel: |
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Hallo,
ich meinte schon die Betreuungsleistung. Verhinderungspflege steht uns für Nico erst ab Juni zu. Er gilt erst seid 5. Dezember als pflegebedürftig und Sean wird seine Pflegestufe verlieren.
Allerdings scheint es wohl doch so zu sein, dass die Zeiten zusammengerechnet werden, auch wenn Sean bald keine Pflegestufe mehr hat. Ich bekomme jetzt über die Pflegekasse in die Rentenkasse eingezahlt.
LG
Melanie _________________ Nico Michael * 22.04.2003, Herzgesund;
Mia Vanessa * 19.02.2005, Herzgesund
Sean Connor * 19.07.2007,HLHS |
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